1. Allgemeines

Unsere Einkäufe und Bestellungen erfolgen nur nach Maßgabe der nachstehenden Bedingungen, die für den Inhalt des Vertrages allein maßgebend sind, soweit nicht Abweichungen ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Mit diesen Bedingungen verlieren alle früheren Vertragsbedingungen ihre Gültigkeit. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in seinem Angebot, bei Bestätigung unserer Bestellung, bei Lieferung oder Rechnungsstellung auf anders lautende formularmäßige oder sonstige Bedingungen Bezug nimmt. Anderslautende Bedingungen gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Sie gelten, auch ohne ausdrückliche Inbezugnahme, für alle künftigen Geschäfte mit demselben Auftragnehmer.

 

  1. Angebot

Der Auftragnehmer hat sich in den Angeboten bezüglich der Menge und Beschaffenheit genau an unsere Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdrücklich darauf hinzuweisen. Die Angebote haben kostenlos zu erfolgen. Alle Werkzeuge, Modelle, Muster, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen, welche wir dem Auftragnehmer überlassen, bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere Einwilligung Dritten nicht zur Kenntnis gebracht werden.

 

  1. Bestellung

Nur schriftliche Bestellungen haben Gültigkeit. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen und unterschriebenen Bestätigung.

 

  1. Auftragsbestätigung

Die Auftragsbestätigung ist uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Auftragseingang zuzustellen. Falls dies nicht geschieht, sind wir an den erteilten Auftrag nicht mehr gebunden. Der Auftrag ist so anzunehmen wie wir ihn erteilt haben. Abweichende Erklärungen des Auftragnehmers, die zusammen mit der Auftragsbestätigung abgegeben werden, sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Jede Abweichung einer Auftragsbestätigung von unserer Bestellung gilt als Ablehnung unseres Auftrages. Erfolgt die Lieferung dennoch, so ist dies unwiderleglich als Einverständnis mit unseren Einkaufsbedingungen und unserer Bestellung anzusehen. Die Annahme der Lieferung bedeutet kein Einverständnis mit abweichenden Bedingungen oder Erklärungen des Auftragnehmers.

 

  1. Preise und Zahlungen

Preise sind Festpreise einschließlich Verpackung bis zur vereinbarten Empfangsstelle und einschließlich Verzollung. Für eintretenden Mehr- oder Minderbedarf sowie für die Lieferung von Kleinmengen gelten dieselben Preise, Rabatte und Bedingungen. Fällige Rechnungen sind in Euro auszustellen. Die Rechnung ist entsprechend den getroffenen Abrechnungsvereinbarungen aufzustellen und mit sämtlichen zugehörigen Unterlagen und Daten 3-fach einzureichen. In der Rechnung sind die von uns angegebenen Bestellnummern und die im Auftrag geforderten Kennzeichnungen aufzuführen. Der Tag des Einganges der Rechnung ist maßgebend für den Beginn der Zahlungsfrist. Die Zahlung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart, innerhalb von 14 Tagen mit 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto. Wir behalten uns vor, die Regulierung durch Wechsel oder im Scheck-/Wechselverfahren vorzunehmen. Diskontspesen gehen zu unseren Lasten. Wir sind berechtigt, mit Forderungen unserer Tochterbzw. Schwestergesellschaft gegen den Auftragnehmer aufzurechnen.

 

  1. Lieferung

Die angegebenen Lieferzeiten sind verbindlich. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand am Erfüllungsort (Ziff. 15) eingegangen ist. Umstände, die die Einhaltung der Lieferzeiten beeinträchtigen, sind uns sofort nach Bekanntwerden mitzuteilen. Wird der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten, sind wir berechtigt, Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Verzuges haftet der Auftragnehmer nach unserer Wahl überdies nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe für den Fall verspäteter Lieferung bleibt hiervon unberührt. Bei Anlieferung vor Frist sind wir berechtigt, die Ware an den Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückzuschicken. Sehen wir davon ab, so lagert die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers. Werden wir durch höhere Gewalt und/oder sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Abnehmern bzw. deren Abnehmern oder bei Transportunternehmen, beispielsweise infolge von Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Streik, Aussperrung, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen oder sonstige einschneidende Umstände an einer vereinbarten Abnahme der bestellten Ware gehindert, so sind wir bis zu ihrer Behebung von Verpflichtungen aus unserem Auftrag befreit, sofern sich diese Störungen nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln beseitigen lassen. Ansprüche des Auftragnehmers auf Gegenleistung sowie auf Schadenersatz sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

 

  1. Versand, Gefahrübergang

Versandpapiere wie Lieferscheine, Frachtbriefe, Packzettel etc. sind den Sendungen beizufügen. In diesen sowie in allen Verzeichnissen und Korrespondenzen sind unsere Bestellnummern und unsere im Auftrag geforderten Kennzeichen anzugeben. Spätestens am Tag des Versandes ist uns ein Lieferschein über die abzufertigende Ware per Post und zwar an unsere Anschrift, Abt. Einkauf, zuzusenden. Die zur Versendung bestimmten Waren müssen sachgemäß verpackt sein. Durch Nichtbeachtung dieser Regelung entstehende Verluste und Beschädigungen der Sendungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers und etwa entstehende Mehrkosten werden wir dem Auftragnehmer in Rechnung stellen. Verpackungsmaterialien sind von dem Auftragnehmer kostenlos zurückzunehmen. Leistungsort für die Rücknahmepflicht ist der Ort der Übergabe der Ware. Sofern wir für den Versand Anweisungen geben, sind ausschließlich diese verbindlich. Wir sind auch berechtigt, die Ware unter Berechnung der üblichen Fracht abzuholen. Mehrfrachten, Standgelder usw. gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Außer bei Selbstabholung erfolgen Transport und Versand auf Gefahr des Auftragnehmers. Die Gefahr geht erst mit Ablieferung der Ware am Erfüllungsort auf uns über. Im Falle der Selbstabholung geht die Gefahr mit Aushändigung der Ware auf uns über.

 

  1. Eigentumsübergang

Das Eigentum an den gelieferten Waren geht, wenn es vom Auftragnehmer ausdrücklich vorbehalten ist, spätestens mit der Bezahlung auf uns über. Anderweitige Eigentumsvorbehalte, insbesondere zugunsten Dritter, sind ausgeschlossen. Wir sind zur Weiterveräußerung sowie zur Verarbeitung von Eigentumsvorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Überlassen wir dem Auftragnehmer Materialien oder Waren zur Verarbeitung, so erfolgt die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Auftragnehmer stets für uns derart, dass wir als Hersteller i.S.d. § 950 BGB anzusehen sind, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behalten. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir – und zwar auch im Falle des § 947 Abs. 2 BGB – das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Besteller verwahrt das Miteigentum, das als Vorbehaltseigentum gilt, unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltseigentum. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.

 

  1. Forderungsabtretung

Der Auftragnehmer darf gegen uns bestehende Forderungen weder abtreten noch verpfänden.

 

  1. Annahme und Gewährleistung

Der Auftragnehmer garantiert, dass Lieferungen und Leistungen den anerkannten Regeln (Gesetzen) der Technik und des Handels bzw. Handelsbrauches entsprechen, die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern oder Mängeln behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder bei Auftragserteilung von uns vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Bei mangelhaft oder sonst nicht ordnungsgemäß gelieferten Sachen bzw. Leistungen erfolgt die Annahme bzw. Abnahme unter Vorbehalt der Geltendmachung aller Rechte. Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung, zu erheben. Dies gilt auch für be- oder verarbeitete Liefergegenstände. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die Geltung längerer gesetzlicher Fristen bleibt unberührt. Der Auftragnehmer stellt uns von Produkthaftungsansprüchen Dritter frei, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler einzustehen hat Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche sind wir bei mangelhaften Lieferungen und Leistungen berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferungen oder Nachbesserungen zu verlangen. Der Lauf der Gewährleistungsfrist wird durch solche Zeiten, in denen der mit Mängeln behaftete Gegenstand infolge eines Gewährleistungsfalles nicht benutzt werden kann, gehemmt. Die Hemmung des Fristablaufes beginnt mit dem Tag, an dem der Mangel dem Auftragnehmer mitgeteilt wird und endet mit dem Tag der Übergabe eines mangelfreien oder des instandgesetzten Gegenstandes. Für Ersatz-/Austauschteile beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Lieferung der fehlerfreien Ware. Bei Vorliegen eines Sachmangels und fruchtlosem Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist sind wir ferner berechtigt, einen Deckungskauf zu Lasten des Auftragnehmers durchzuführen. Bei fehlerhafter Lieferung sind wir, ohne dass es einer Fristsetzung bedarf, außerdem berechtigt, Mängel auf Kosten des Auftragnehmers beseitigen zu lassen oder selbst zu beseitigen, wenn wir an der schnellen Benutzung des Liefergegenstandes aufgrund der Umstände des Falles ein besonderes Interesse haben und aus Zeitgründen eine Nachbesserung durch den Auftragnehmer nicht möglich erscheint. Vor Beginn der Nachbesserung werden wir den Auftragnehmer hiervon schriftlich per Post bzw. Telefax oder per email unterrichten.

 

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet uns nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

  1. Urheberrecht

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass durch die Lieferung gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns die Nutzung der Lieferung einschließlich etwaiger Reparaturen, Änderungen oder Ergänzungen der gelieferten Gegenstände im Inund Ausland zu ermöglichen. Er verpflichtet sich, uns in diesem Zusammenhang von etwaigen Ansprüchen Dritter klaglos zu stellen und haftet für den durch solche Ansprüche entstehenden Schaden. Wir sind berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Liefergegenstände und Leistungen vom Berechtigten zu bewirken.

 

  1. Sonstige Bedingungen

Zeichnungen, Pläne und dergleichen bleiben unser Eigentum. Sie sind in jedem Fall geheim zu halten und nach Bearbeitung unserer Anfrage bzw. Ausführung unseres Auftrages unverzüglich zurückzugeben. Der Auftragnehmer sichert vertrauliche Behandlung zu. Die Vervielfältigung der von uns zur Verfügung gestellten Zeichnungen, die Benutzung unserer Modelle und Muster zu anderen Zwecken, die Mitteilung hierüber an Dritte, ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen machen den Auftragnehmer schadenersatzpflichtig. Die Weitergabe eines Auftrages an Dritte einschl. der Abtretung der sich aus dem Auftrag ergebenen Rechte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

 

  1. Rechtsordnung, Salvatorische Klausel

Für alle Lieferungen und Leistungen gilt Deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen oder der besonderen Bedingungen des Auftrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bedingung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen. Das gilt auch im Falle einer Regelungslücke.

 

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen ist, sofern auf den Bestellungen keine andere Empfangsstelle angegebenen ist, der Ort unseres Firmensitzes, derzeit in D-68804 Altlußheim. Der Firmensitz ist überdies der Erfüllungsort für Zahlungen. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für unseren jeweiligen Firmensitz zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

Stand 2015
 


Unser Qualitätsversprechen

Seit 1985 entwickelt und produziert unser Unternehmen verschiedene Anbaugeräte zur Anlage, Pflege und Regeneration von Grünflächen im Garten- und Landschaftsbau am Unternehmenssitz in Altlußheim bei Speyer/Deutschland.

Wir legen großen Wert auf die Zufriedenheit unserer Kunden, indem wir die hohe Qualität unserer Produkte durch moderne Produktionstechnologie und umfangreiche Kontrollen sicherstellen und immer ein Ohr am Kunden haben. Dabei entwickeln wir laufend neue Ideen oder passen die Anbaugeräte an Trägerfahrzeuge, Traktoren, Bagger oder Radlager an. Außerdem profitieren Kunden von der schnellen Verfügbarkeit unserer Produkte und bei Ersatzteilen.
mehr

Weitere Produkte

Schlegelmäher | Mulcher GS25 ECOline
Hydraulische Schlegelmäher